Teilnahmebedingungen an Seminaren des KJR Ansbach                                             

Der Kreisjugendring Ansbach des Bayerischen Jugendrings KdöR (KJR), vertreten durch die/den jeweiligen Vorsitzende/n, ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter Träger der Jugendarbeit. Die Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, sie dienen der zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Der KJR Ansbach verfolgt keine Gewinnabsichten.

1. Anmeldung, Vertrag, Zahlung
Jede/r Teilnehmer/in muss das für das jeweilige Angebot vorgeschriebene Alter haben. Es werden nur schriftliche auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Vordruck entgegengenommen, die in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt werden. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in zur Zahlung des Teilnahmepreises. Ein Vertrag kommt mit Erhalt  der Teilnahmebestätigung durch den KJR Ansbach zustande. Daraufhin ist die Einzahlung / Überweisung des Teilnahmepreises auf unser Konto mit dem jeweiligen Stichwort der Veranstaltung fällig:

 KJR Ansbach   |   Kontonummer: 414   |   Sparkasse Ansbach   |   BLZ: 765 500 00

Mit der Unterschrift erklären Sie ihr Einverständnis zur Speicherung der Personenbezogenen Daten beim KJR Ansbach – eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

2. Rücktritt und Absagen
Vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt jederzeit möglich und muss schriftlich erklärt werden. Sie wird mit dem Tags des Eingangs beim KJR wirksam. Nichtzahlung des fälligen Teilnahmepreises ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Im Falle eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn kann der KJR Ansbach eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen.

Der KJR kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder sonstige Verpflichtungen nicht einhält.

3. Leistungen, Änderungen
Umfang, Inhalt und Preis der Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Unwesentliche Änderungen im Leistungsumfang, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, sowie Programmänderungen aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt bleiben grundsätzlich vorbehalten. Die jeweilige An- und Abreise wird nicht, vom KJR Ansbach geleistet oder verantwortet. 

4. Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Der KJR Ansbach haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des KJR ist – außer bei Personenschäden – auf den dreifachen Teilnahmebeitrag beschränkt, soweit ein Schaden des/der

Teilnehmers/In weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der KJR allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der KJR haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der KJR haftet nicht bei Unternehmungen, die von Teilnehmern selbständig außerhalb des gemeinsamen Programms durchgeführt werden. Der/die Teilnehmer/in haftet für von ihm/von ihr schuldhaft verursachte Schäden, soweit diese nicht von einer Versicherung des KJR Ansbach gedeckt sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

5. Versicherungen
Beim KJR Ansbach besteht für seine Veranstaltungen eine Haftpflicht – und Unfallversicherung, deren Umfang beim KJR abgefragt werden kann. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich.

6. Leistungsmängel / Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen/ -mängeln sind die Teilnehmer/innen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel oder Störungen sind unverzüglich der Leitung vor Ort (alternativ der Geschäftsstelle) anzuzeigen.

Kommt ein/e Teilnehmer/in bzw. die Vertretungsberechtigten dieser Anzeigepflicht nicht nach, können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Vor einer Kündigung des Vertrags wegen erheblicher Mängel, ist dem KJR eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn , eine Abhilfe ist unmöglich oder wird vom KJR verweigert oder eine sofortige Kündigung ist durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmer/in gerechtfertigt.

7. Weitere Vereinbarungen
Für den Fall, dass Teilnehmer/innen sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtsperson widersetzen oder gegen geltendes Recht verstoßen (Drogenkonsum, Diebstahl, u. a.), und den Ablauf der Veranstaltung gefährden, ist der KJR Ansbach berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Personenberechtigten u. U. auf eigene Kosten nach Hause zu befördern. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmekosten besteht in diesem Fall nicht.

Erkrankungen, Allergien oder Behinderungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung relevant werden können, sind dem KJR vor oder spätestens mit der Anmeldung mitzuteilen. Hierzu kann jederzeit auch ein Gesprächstermin vereinbart werden. Der/die gesetzlichen Vertreter/in gibt mit der Anmeldung das Einverständnis zu einer ärztlichen Behandlung des Kindes bei Unfall oder Krankheit. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und eine vorherige Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

Außerdem erteilen die gesetzlichen Vertreter mit der Anmeldung für ihr Kind die Erlaubnis zur Teilnahme, auch an nicht ausdrücklich im Programm aufgeführten, jedoch für die entsprechende Altersgruppe zulässigen Aktivitäten und Veranstaltungen, sowie zum Schwimmen. Darf oder kann der/die Teilnehmer/In nicht schwimmen, ist dies dem KJR ausdrücklich mitzuteilen. Ebenso geben Sie Ihr Einverständnis dazu, dass die Teilnehmer/Innen in Gruppen altersgemäße Aktivitäten ohne Aufsicht, nach Erlaubnis durch die KJR-Veranstaltungsleitung, eigenständig unternehmen. Die Anmeldung beinhaltet außerdem das Einverständnis, Fotos, die für eine Dokumentation der Veranstaltung geeignet sind, in eigenen oder fremden Publikationen zu veröffentlichen. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.