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- 6: Jugendkulturtage.
- 7: Informationen Jugendarbeit.
- 8: Download.
- 9: JuLeiCa.
- 10: Impressum.

Links
- Link zur Antragsstellung: www.juleica-antrag.de
- Link zu den FAQs zum neun Antragsverfahren: www.juleica.de/129.0.html
- Link zur Juleica-Website: www.juleica.de
- Link zum Kompetenznachweis: www.kompetent.bjr.de
Download:
Vergünstigungen im Landkreis Ansbach
Wer sich für andere engagiert, der soll dafür auch belohnt werden. Das denken sich auch viele Kommunen und Unternehmen. Deshalb gibt es auch im Landkreis Ansbach für Inhaber/innen einer gültigen Jugendleitercard (JuLeiCa) verschiedene Vergünstigungen! Welche das sind
könnt ihr hier sehen.
Daneben können in der Jugendarbeit Aktive beim Kreisjugendring Ansbach jährlich eine Grundförderung von bis zu 45 € beantragen. Nähere Info's unter Zuschüsse.
Änderungen der Qualitätsstandards ab dem 01.01.2011
Ab 2011 ändern sich die Qualitätsstandards für die Vergabe der JuLeiCa in Bayern. Das hat der 137.Hauptausschuss des BJR beschlossen. Künftig sind für die Grundausbildung 34 Zeitstunden und zusätzliche 16 UE (Unterrichtseinheiten) Erste Hilfe erforderlich.
Wer seine JuLeiCa verlängern lassen möchte, muss die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendarbeit im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 UE) nachweisen.
JugendLeiterCard
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Die Juleica (Jugendleiter/innen-Card) ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Mit Hilfe der Juleica können sich Gruppenleiter/-innen gegenüber Eltern und Teilnehmer/-innen sowie gegenüber Politik und Gesellschaft als ausgebildete Mitarbeiter/-innen der Jugendarbeit ausweisen.
Denn jede/-r Inhaber/-in hat eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätsstandards absolviert und sich mindestens 34 Stunden mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methoden der Jugendarbeit und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Zusätzlich wurde ein Erste Hilfe Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten absolviert. Darüber hinaus legitimiert die Juleica auch gegenüber staatlichen und nicht staatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.
Die Juleica erhalten Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 SGB VIII).
Die Juleica kann unter www.juleica-antrag.de im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine Email-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto.
Wenn ihr Probleme mit dem Online-Antrag oder sonstige Fragen habt, meldet euch gerne bei uns in der Geschäftsstelle!
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