Entleihbedingungen

Allgemeines

·         Die Entleihsaison für Spieleanhänger, Zelte und Hüpfburg beginnt am
          15.März und endet am 31.Oktober.
·         Buchungen werden frühestens neun Monate vor Verleihbeginn  
          entgegengenommen.
·         Buchungen von Gruppen außerhalb des Landkreises können erst sechs  
          Wochen vor Verleihbeginn erfolgen.
·         Bei Nichtinanspruchnahme oder Stornierung der gebuchten Materialien in
          der Entleihsaison ist eine Ausfallgebühr in Höhe der Ausleihgebühr fällig,  
          sofern kein anderer Entleiher die Buchung übernimmt bzw. 2 Monate
          vorher die Buchung abgesagt wird.
·         Der Entleiher ist für die termingerechte Abholung und Rückgabe
          verantwortlich. Bei Nichtbeachtung der angegebenen Zeiten kann kein 
          Entleih erfolgen.
·         Der Entleiher ist verantwortlich dafür, das Material pfleglich zu behandeln
          und nach Gebrauch sauber und vollständig zurückzugeben. Für die
          Abholung und Rückgabe schwerer Materialien sind 2 Personen
          erforderlich.
·         Der Entleiher haftet uneingeschränkt für Material- und Geräteschäden,
          sowie fremde Personen- und Sachschäden.
·         Der Entleiher muss die Materialien vollständig zurückgeben. Sollte dies
          nicht der Fall sein, so wird auf seine Kosten Ersatz beschafft.
·         Der Entleiher ist verpflichtet Schäden bei der Rückgabe zu melden.
          Werden Schäden nicht mitgeteilt, haftet der Entleiher für diese und
          eventuelle Folgeschäden.
·         Der Entleiher verpflichtet sich, die Geräte vor Gebrauch auf evtl. Mängel
          hin zu untersuchen. 

Busverleih

·         Für den Bus besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Im
          Schadensfall hat der Entleiher die Selbstbeteiligung in Höhe von 150€ zu
          tragen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unbeachtet dieser 
          Versicherung haftet zunächst der Entleiher für sämtliche während des
          Entleihs entstandenen Schäden sowie den Verlust des Fahrzeugs.
·         Bei einem Unfall oder einer Panne ist unverzüglich der KJR Ansbach
          (0981/468-5498) zu informieren. Reparaturen dürfen nur in Rücksprache
          mit der KJR Geschäftsstelle vorgenommen werden. Ausnahme: Kleinere
          Reparaturen bis zu 75€, wenn der Bus nicht mehr fahrtüchtig und die
          Geschäftsstelle des KJR nicht zu erreichen ist.
·         Bei der Rückgabe muss der Bus vollgetankt sein.
·         Für eine Nachreinigung des Busses werden pro angefangene Stunde 25€
          berechnet.
·         Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die mindestens
          seit zwei Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw.
          Klasse B sind.
·         Das Fahrtenbuch ist auszufüllen.
·         Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
·         Etwaige Buß- und Verwarnungsgelder trägt der Entleiher, auch infolge
          technischer Mängel. 

Zeltverleih

·         Zelte für das Folgejahr können erst ab dem 1. Dezember gebucht
          werden.
·         Um Schäden zu notieren erhält der Entleiher Schadensblätter für die
          geliehenen Zelttypen. Bei Schäden müssen diese für jedes betroffene
          Zelt ausgefüllt abgegeben werden.
·         Zelte müssen bei der Rückgabe trocken sein. Der Entleiher muss die
          Möglichkeit haben die Zelthäute zu trocknen, eine Trocknung seitens des
          KJR Ansbach ist nicht möglich.
·         Das komplette Material einschließlich Gestänge und Zeltsack ist
          nummeriert. Es muss entsprechend der Nummerierung sortiert zurück
          gegeben werden. Die Abholung und Rückgabe muss durch 2 Personen 
          erfolgen. 

Hüpfburgverleih

·         Die Hüpfburg ist auf einem Anhänger gelagert, der auch mit Führerschein
          Klasse B gefahren werden darf.
·         Im Falle einer direkten Übergabe von Entleiher zu Entleiher (z.B. an
          Wochenenden) findet die Übergabe bei der Geschäftsstelle des KJR statt.
          Allerdings können beide Entleiher einen anderen Ort zur Übergabe
          vereinbaren. Den Zeitpunkt der direkten Übergabe vereinbaren die 
          Entleiher untereinander. Der Entleiher ist damit einverstanden, dass
          seine Adresse und Telefonnummer im Falle einer direkten Übergabe an
          den zweiten Entleiher weitergegeben wird.
·         Der Entleiher ist verpflichtet, auf dem vorgesehenen Übergabeformular 
          zu vermerken, ob Schäden entstanden sind. Dieses Formblatt ist bei
          Rückgabe bzw. Übergabe mit abzugeben. Bei Beschädigungen, die nicht
          auf Verschleiß zurück zu führen sind, haftet der Entleiher.
·         Die Hüpfburg muss in sauberem und trockenem Zustand zurückgebracht
          werden. Die Kosten für eine Nachreinigung stellen wir dem Entleiher mit
          25€ pro angefangene Stunde in Rechnung.
·         Der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für die
          Veranstaltung wird empfohlen.
·         Bei Stornierung bis zu einem Monat vor Entleih wird eine Ausfallgebühr in
          Höhe von einem Drittel der Ausfallgebühr fällig, d.h. für 
          Mitgliedsverbände 25€, für sonstige Entleiher 42€.