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- 1: Wir über uns.
- 2: Termine & Veranstaltungen.
- 3: Verbände.
- 4: Verleih.
- 4.1: Entleihbedingungen.
- 4.2: Großspielgeräte.
- 4.3: Fahrzeuge.
- 4.4: Zeltlagermaterial.
- 4.5: Spielgeräte.
- 4.6: Technik.
- 4.7: Veranstaltungsmaterial.
- 5: Zuschüsse.
- 6: Jugendkulturtage.
- 7: Informationen Jugendarbeit.
- 8: Download.
- 9: JuLeiCa.
- 10: BOB im Landkreis Ansbach.
- 11: Impressum.
Entleihbedingungen
Allgemeines
· Die Entleihsaison für Spieleanhänger, Zelte und Hüpfburg beginnt am
15.März und endet am 31.Oktober.
· Buchungen werden frühestens neun Monate vor Verleihbeginn
entgegengenommen.
· Buchungen von Gruppen außerhalb des Landkreises können erst sechs
Wochen vor Verleihbeginn erfolgen.
· Bei Nichtinanspruchnahme oder Stornierung der gebuchten Materialien in
der Entleihsaison ist eine Ausfallgebühr in Höhe der Ausleihgebühr fällig,
sofern kein anderer Entleiher die Buchung übernimmt bzw. 2 Monate
vorher die Buchung abgesagt wird.
· Der Entleiher ist für die termingerechte Abholung und Rückgabe
verantwortlich. Bei Nichtbeachtung der angegebenen Zeiten kann kein
Entleih erfolgen.
· Der Entleiher ist verantwortlich dafür, das Material pfleglich zu behandeln
und nach Gebrauch sauber und vollständig zurückzugeben. Für die
Abholung und Rückgabe schwerer Materialien sind 2 Personen
erforderlich.
· Der Entleiher haftet uneingeschränkt für Material- und Geräteschäden,
sowie fremde Personen- und Sachschäden.
· Der Entleiher muss die Materialien vollständig zurückgeben. Sollte dies
nicht der Fall sein, so wird auf seine Kosten Ersatz beschafft.
· Der Entleiher ist verpflichtet Schäden bei der Rückgabe zu melden.
Werden Schäden nicht mitgeteilt, haftet der Entleiher für diese und
eventuelle Folgeschäden.
· Der Entleiher verpflichtet sich, die Geräte vor Gebrauch auf evtl. Mängel
hin zu untersuchen.
Busverleih
· Für den Bus besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Im
Schadensfall hat der Entleiher die Selbstbeteiligung in Höhe von 150€ zu
tragen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unbeachtet dieser
Versicherung haftet zunächst der Entleiher für sämtliche während des
Entleihs entstandenen Schäden sowie den Verlust des Fahrzeugs.
· Bei einem Unfall oder einer Panne ist unverzüglich der KJR Ansbach
(0981/468-5498) zu informieren. Reparaturen dürfen nur in Rücksprache
mit der KJR Geschäftsstelle vorgenommen werden. Ausnahme: Kleinere
Reparaturen bis zu 75€, wenn der Bus nicht mehr fahrtüchtig und die
Geschäftsstelle des KJR nicht zu erreichen ist.
· Bei der Rückgabe muss der Bus vollgetankt sein.
· Für eine Nachreinigung des Busses werden pro angefangene Stunde 25€
berechnet.
· Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die mindestens
seit zwei Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw.
Klasse B sind.
· Das Fahrtenbuch ist auszufüllen.
· Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
· Etwaige Buß- und Verwarnungsgelder trägt der Entleiher, auch infolge
technischer Mängel.
Zeltverleih
· Zelte für das Folgejahr können erst ab dem 1. Dezember gebucht
werden.
· Um Schäden zu notieren erhält der Entleiher Schadensblätter für die
geliehenen Zelttypen. Bei Schäden müssen diese für jedes betroffene
Zelt ausgefüllt abgegeben werden.
· Zelte müssen bei der Rückgabe trocken sein. Der Entleiher muss die
Möglichkeit haben die Zelthäute zu trocknen, eine Trocknung seitens des
KJR Ansbach ist nicht möglich.
· Das komplette Material einschließlich Gestänge und Zeltsack ist
nummeriert. Es muss entsprechend der Nummerierung sortiert zurück
gegeben werden. Die Abholung und Rückgabe muss durch 2 Personen
erfolgen.
Hüpfburgverleih
· Die Hüpfburg ist auf einem Anhänger gelagert, der auch mit Führerschein
Klasse B gefahren werden darf.
· Im Falle einer direkten Übergabe von Entleiher zu Entleiher (z.B. an
Wochenenden) findet die Übergabe bei der Geschäftsstelle des KJR statt.
Allerdings können beide Entleiher einen anderen Ort zur Übergabe
vereinbaren. Den Zeitpunkt der direkten Übergabe vereinbaren die
Entleiher untereinander. Der Entleiher ist damit einverstanden, dass
seine Adresse und Telefonnummer im Falle einer direkten Übergabe an
den zweiten Entleiher weitergegeben wird.
· Der Entleiher ist verpflichtet, auf dem vorgesehenen Übergabeformular
zu vermerken, ob Schäden entstanden sind. Dieses Formblatt ist bei
Rückgabe bzw. Übergabe mit abzugeben. Bei Beschädigungen, die nicht
auf Verschleiß zurück zu führen sind, haftet der Entleiher.
· Die Hüpfburg muss in sauberem und trockenem Zustand zurückgebracht
werden. Die Kosten für eine Nachreinigung stellen wir dem Entleiher mit
25€ pro angefangene Stunde in Rechnung.
· Der Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für die
Veranstaltung wird empfohlen.
· Bei Stornierung bis zu einem Monat vor Entleih wird eine Ausfallgebühr in
Höhe von einem Drittel der Ausfallgebühr fällig, d.h. für
Mitgliedsverbände 25€, für sonstige Entleiher 42€.